Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel im Rahmen der WM 2026 – „Wer wird Weltmeister?“

1. Gewinnspiel, Teilnahmebedingungen

1.1. Veranstalter des Gewinnspiels und verantwortlich für dessen Planung, Organisation und Durchführung ist die schauinsland reisevertriebs gmbh, Stresemannstraße 80, D-47051 Duisburg, (nachstehend: „Schauinsland“).

1.2. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 03.06.2026 bis einschließlich 26.06.2026 statt.

1.3. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und seine Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Durch deine Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigst du, dass du dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärst.


2. Teilnahme, Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben. Mitarbeitende der schauinsland reisen gmbh, Reisebüromitarbeitende mit SLR-Agenturvertrag sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Dritte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmende sind für die Richtigkeit ihrer angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich.

2.3. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über einen Link, der auf den Social-Media-Kanälen von Schauinsland geteilt wird und über einen QR-Code zum Einscannen, welcher auf Plakaten in den jeweiligen Reisebüros sichtbar ist.

2.4. Schauinsland ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.

2.5. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist pro Teilnehmendem einmal während der Laufzeit möglich. Eine mehrfache Teilnahme derselben Person durch Angabe unterschiedlicher E-Mail-Adressen ist unzulässig.


3. Abwicklung des Gewinnspiels, Gewinne

3.1. Unter den jeweils gemäß Ziff. 2.2. berücksichtigten Teilnehmenden entscheidet, bei richtiger Beantwortung der Gewinnspielfrage, das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.2. Der Gewinner wird nach Ende der Laufzeit des Gewinnspiels am 20.07. per Zufall ermittelt. Es nehmen 23 schauinsland-Reisebüros an dem Gewinnspiel teil. Pro Reisebüro wird jeweils ein Gewinner ausgelost, vorausgesetzt die Gewinnspielfrage wurde richtig beantwortet. Das entsprechende Reisebüro kann unter dem Teilnahmelink ausgewählt werden. Zu gewinnen gibt es ein Überraschungspaket, das nach der Auslosung im jeweiligen Reisebüro zur Abholung bereitsteht.

3.3. Der Gewinner wird per E-Mail, an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, kontaktiert.

3.4. Sollte sich ein Gewinner auf die Be­nach­rich­tigung hin nicht innerhalb von 7 Tagen hinsichtlich der Annahme/Inanspruchnahme des Gewinns äußern, wird Schauinsland den Gewinner erneut anschreiben und eine angemessene Frist zur Annahme/In­an­spruchnahme setzen. Erfolgt daraufhin keine Erklärung des Gewinners innerhalb dieser Frist, so entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar.
Schauinsland steht nicht dafür ein, dass der Gewinn tatsächlich durch den Gewinner in Anspruch genommen werden kann. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich.

3.5. Die zu gewinnenden Preise werden von Schauinsland bereitgestellt.


4. Datenschutzhinweis

4.1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigst du ein, dass Schauinsland die zur Durchführung des Gewinnspiels erforderlichen personenbezogenen Daten von dir (wie z.B. Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse) erhebt. Ggf. erfragt Schauinsland im Nachgang weitere personenbezogene Daten, soweit für die Gewinnabwicklung erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden durch Schauinsland für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und zum Zwecke der Gewinnermittlung und -abwicklung genutzt, bzw. an Dritte weitergegeben.

4.2 Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der mitgeteilten E-Mail-Adresse per Post oder per E-Mail unter datenschutz@schauinsland-reisen.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel.

4.3 Der/Die Teilnehmende hat zu jeder Zeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise entsprechend.


5. Haftungsausschluss

5.1. Schauinsland übernimmt keine Sachmängelhaftung, Garantie und/oder Gewährleistungsansprüche für die zu gewinnenden Sachpreise.

Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schauinsland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schauinsland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schauinsland den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


6. Abbruch des Gewinnspiels

Schauinsland behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmenden ist insoweit ausgeschlossen.


7. Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und Schauinsland unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.