Gewinnspiel

Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel zum Saisonstart Sommer 2026

1. Gewinnspiel, Teilnahmebedingungen

1.1. Veranstalter des Gewinnspiels und verantwortlich für dessen Planung, Organisation und Durchführung ist die schauinsland reisevertriebs gmbh, Stresemannstraße 80, D-47051 Duisburg, (nachstehend: „Schauinsland“).

1.2. Das Gewinnspiel findet im Zeitraum vom 25.10.2025 bis einschließlich 28.02.2026 statt.

1.3. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und seine Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Durch deine Teilnahme an dem Gewinnspiel bestätigst du, dass du dich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärst.


2. Teilnahme, Teilnahmevoraussetzungen, Ausschluss

2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

2.2. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die ihren ständigen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz haben. Mitarbeitende der schauinsland reisen gmbh, Reisebüromitarbeitende mit SLR-Agenturvertrag sowie alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligte Dritte und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Teilnehmende sind für die Richtigkeit ihrer angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich.

2.3. Teilnahmevoraussetzung ist die Buchung einer Schauinsland Pauschalreise mit Abreise zwischen dem 01.05.2026 und dem 31.10.2026 in einem zur schauinsland reisevertriebs gmbh gehörenden Schauinsland Reisebüro (Bürosuche).

2.4. Beim Gewinnspiel werden Reisegutscheine und Sachpreise verlost. Die Reisegutscheine sind nur bei der nächsten Buchung in dem jeweiligen Schauinsland Reisebüro einlösbar. Bei Buchung im Schauinsland Reisebüro erhältst du einen Link, über den du am Gewinnspiel teilnehmen kannst.

2.5. Schauinsland ist berechtigt, Teilnehmende, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen oder das Gewinnspiel manipulieren, von der Teilnahme auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.


3. Abwicklung des Gewinnspiels, Gewinne

3.1. Unter den jeweils gemäß Ziff. 2.2. berücksichtigten Teilnehmenden entscheidet das Los unter Gewährleistung des Zufallsprinzips. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.2. Der Gewinner wird nach Ende der Laufzeit des Gewinnspiels ab dem 01.03.2026 per Zufall ermittelt. Zu gewinnen gibt es: 1. Preis: 1000,00€ Reisegutschein für ein schauinsland-reisen Original-Hotel, 2. Preis: 500,00€ Reisegutschein, 3. Preis: 250,00€ Reisegutschein, 4. Preis:  100,00€ Reisegutschein, 5. Preis:  Giveaway-Paket. Der Gültigkeitszeitraum des Gutscheins beläuft sich auf drei Jahre zum Jahresende ab Ausstellungsdatum.

3.3. Der Gewinner wird per E-Mail, an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, kontaktiert.

3.4. Sollte sich ein Gewinner auf die Be­nach­rich­tigung hin nicht innerhalb von 2 Wochen hinsichtlich der Annahme/Inanspruchnahme des Gewinns äußern, wird Schauinsland den Gewinner erneut anschreiben und eine angemessene Frist zur Annahme/In­an­spruchnahme setzen. Erfolgt daraufhin keine Erklärung des Gewinners innerhalb dieser Frist, so entfällt der Gewinnanspruch ersatzlos und es wird ein Ersatzgewinner ermittelt. Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Nicht bis zum jeweils genannten Einlöse-Termin in Anspruch genommene Gewinne verfallen.

Schauinsland steht nicht dafür ein, dass der Gewinn tatsächlich durch den Gewinner in Anspruch genommen werden kann. Eine Barauszahlung, Änderung oder ein Tausch der Gewinne ist nicht möglich.

3.5. Der Versand des Reisegutscheins bzw. des Sachpreises erfolgt nach Beendigung des Gewinnspiels und nach Zurückmeldung des Gewinners and die vom Gewinner angegebene Postadresse.

Für den Fall, dass die von dem Gewinner angegebene Postadresse unrichtig ist und/oder der Gewinn aus sonstigen Gründen nicht übergeben werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch.

3.6. Die zu gewinnenden Preise werden von Schauinsland bereitgestellt.


4. Datenschutzhinweis

4.1. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigst du ein, dass Schauinsland deine personenbezogenen Daten (wie z.B. Name, Buchungsnummer, E-Mail-Adresse und Postadresse) erhebt. Ggf. erfragt Schauinsland weitere personenbezogene Daten, soweit für die Gewinnabwicklung erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden durch Schauinsland für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und zum Zwecke der Gewinnermittlung und -abwicklung genutzt, bzw. an Dritte weitergegeben.

4.2 Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der mitgeteilten E-Mail-Adresse per Post oder unter datenschutz@schauinsland-reisen.de mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Wird die Einwilligung widerrufen, entfällt die Teilnahme am Gewinnspiel.

4.3 Der Teilnehmende hat zu jeder Zeit Anspruch auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen gelten unsere Datenschutzhinweise entsprechend.


5. Haftungsausschluss

5.1. Schauinsland übernimmt keine Sachmängelhaftung, Garantie und/oder Gewährleistungsansprüche für die zu gewinnenden Sachpreise.

Ansprüche der Teilnehmenden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Schauinsland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Schauinsland nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Schauinsland den Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


6. Abbruch des Gewinnspiels

Schauinsland behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere erfolgen, wenn aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Eine Haftung gegenüber den Teilnehmenden ist insoweit ausgeschlossen.


7. Sonstiges

Diese Teilnahmebedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmenden und Schauinsland unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.