Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen - AGB der schauinsland reisevertriebs gmbh
Lieber Reisegast,
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Bestandteil eines zwischen Ihnen (nachfolgend „Reisender“ oder „Reiseanmelder“) und uns, der schauinsland reisevertriebs gmbh (nachfolgend auch „Vermittlerin von Reiseleistungen“), über diese Webseite – www.schauinsland-reisebuero.de – geschlossenen Vermittlungsvertrages über Reiseleistungen und ergänzen insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB iVm. Art. 250 ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB.
Der bzw. die Verträge über eine Pauschalreise, eine vermittelte Einzelreiseleistung (z.B. Nur-Flug- oder Nur-Hotel-Buchung) oder verbundene Reiseleistungen kommen zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Leistungsträger (Reiseveranstalter, Fluggesellschaft, …) zustande. Für diese Verträge gelten allein die AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Diese werden vor der Reisebuchung angezeigt, sodass eine zumutbare Kenntnisnahme möglich ist, und müssen von dem Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGB eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
§ 1 Vertragsinhalt/Tätigkeit als Vermittlerin von Reiseleistungen/Informationspflichten
Über den Internetauftritt www.schauinsland-reisebuero.de vermittelt die schauinsland reisevertriebs gmbh Pauschalreisen, Einzelreiseleistungen und verbundene Reiseleistungen verschiedenster Leistungsträger.
Soweit die schauinsland reisevertriebs gmbh Reisevermittlerin im Sinne des § 651 v Abs. 1 BGB ist (Vermittlung von Pauschalreisen), erfüllt sie die gesetzlichen Informationspflichten vor Buchung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind. Die schauinsland reisevertriebs gmbh wird dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
Soweit die schauinsland reisevertriebs gmbh Vermittlerin verbundener Reiseleistungen im Sinne des § 651 w Abs. 1 BGB ist, wird sie den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren und dem Reisenden das jeweilige Formblatt aushändigen.
Der Reisende erteilt durch die Buchung den rechtsverbindlichen Auftrag die gebuchte Reiseleistung zu vermitteln und gibt zugleich das Angebot an den Leistungsträger auf Abschluss eines Vertrages über die gebuchte Leistung ab. Die schauinsland reisevertriebs gmbh nimmt den Vermittlungsauftrag in Textform (E-Mail) (WhatsApp), schriftlich oder (fern-)mündlich an (Buchungsbestätigung) und übermittelt das mit der Buchung gestellte Angebot des Reisenden an den Leistungsträger.
Die Buchungsbestätigung und die Übermittlung durch die schauinsland reisevertriebs gmbh stellt keine Annahme des Angebots des Reisenden an den Leistungsträger auf Abschluss eines Vertrages über die gebuchte Leistung dar. Der Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung oder eine Reisebestätigung in Textform.
§ 2 Zahlungen
Die Zahlungsmodalitäten werden durch den jeweiligen Leistungsträger festgelegt. Während des Buchungsvorgangs wird der Reisende über die bestehenden Zahlungsmöglichkeiten informiert. Einzelheiten dazu können zudem den AGB des jeweiligen Leistungsträgers entnommen werden. Sind mehrere Zahlungsweisen angegeben, hat der Reisende die Wahl, welche er nutzen möchte.
§ 3 Reiseunterlagen
Die Reiseunterlagen werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart worden ist, nach vollständiger Zahlung des Reisepreises per E-Mail oder per Post durch die schauinsland reisevertriebs gmbh oder den gebuchten Leistungsträger an den Reisenden übermittelt. In Einzelfällen, z.B. bei kurzfristigen Buchungen, werden die Reiseunterlagen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Leistungsträgers (Fluggesellschaften, Hotels, …) hinterlegt. Hierüber wird der Reisende zeitnah durch die Vermittlerin der Reiseleistungen informiert.
Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express-Botendiensten sowie eventuelle Hinterlegungsgebühren trägt der Reisende.
Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Der Reisende wird im eigenen Interesse gebeten, die ihm durch das Reisebüro ausgehändigten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das Reisebüro oder unmittelbar den Leistungsträger hiervon zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 4 Visa, Pass, Zoll und Gesundheitsbestimmungen
Jeder Reiseteilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente.
Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht der Vermittlerin der Reiseleistungen erteilt diese den Reisenden auf Anfrage gewissenhaft Auskunft, kann jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Die schauinsland reisevertriebs gmbh weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Den Reiseteilnehmern wird daher nahegelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
§ 5 Versicherungen
Die schauinsland reisevertriebs gmbh vermittelt neben den oben beschriebenen Reiseleistungen auch Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherungen. Diese können nur mit der Buchung gemeinsam abgeschlossen werden und sind nicht im Reisepreis enthalten.
Die schauinsland reisevertriebs gmbh weist darauf hin, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der ihm durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Pauschalreise nach deren Antritt entstehen kann.
Zudem wird der Reisende darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und/oder Mitwirkungspflichten des Reisenden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), die Obliegenheit zur unverzüglichen Stornierung in der Reiserücktrittskostenversicherung, Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Die schauinsland reisevertriebs gmbh haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Reisenden hat.
§ 6 Umbuchung und Rücktritt bzw. Stornierung
Der Reisende kann bezüglich seiner gebuchten Reise Umbuchungen vornehmen lassen und jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Hierbei können erhebliche Kosten auf den Reisenden zukommen. Der Umfang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den AGB des jeweiligen Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisvertrages.
Umbuchungen und Stornierungen können über die schauinsland reisevertriebs gmbh oder den gebuchten Leistungsträger erfolgen. Der Rücktritt kann per E-Mail oder Telefon mit Angabe der Buchungsnummer, Reiseteilnehmer und des Reisedatums erfolgen.
§ 7 Erklärungen und Mängelanzeigen von Kunden
Die schauinsland reisevertriebs gmbh gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Sie wird dem Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Die schauinsland reisevertriebs gmbh empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.
Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bezüglich der Erbringung von verbundenen Reiseleistungen und Einzelreiseleistungen sind unmittelbar an den jeweiligen Leistungsträger zu richten. Die Pflicht der schauinsland reisevertriebs gmbh beschränkt sich hier auf die Erteilung der erforderlichen und ihr bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen des vermittelten Leistungsträgers.
§ 8 Haftung der Vermittlerin von Reiseleistungen
Bei den vermittelten Reiseleistungen haftet die schauinsland reisevertriebs gmbh weder für den Vermittlungserfolg noch für Mängel und Schäden, die dem Reisenden und/oder Reiseteilnehmern im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer und umgekehrt.
Die schauinsland reisevertriebs gmbh ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber dem Reisenden nicht für die Richtigkeit der von den Leistungsträgern gemachten Angaben, sofern die sie diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt.
Die schauinsland reisevertriebs gmbh haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen ihre Dienste beeinflusst werden.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit ist die Haftung der schauinsland reisevertriebs gmbh unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB und in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und/oder Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB.
Für Schäden, die durch die leicht fahrlässige Verletzung solcher Vertragspflichten entstehen, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten), haftet die schauinsland reisevertriebs gmbh nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Reiseleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die schauinsland reisvertriebs gmbh nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der schauinsland reisevertriebs gmbh.
§ 9 Identität der ausführenden Fluggesellschaften /Sonder- und Charterflüge
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen weist die schauinsland reisevertriebs gmbh hiermit auf die Verpflichtung des Vermittlers von Reiseleistungen hin, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Die schauinsland reisevertriebs gmbh verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften.
Soweit die Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht feststeht, informiert die schauinsland reisevertriebs gmbh den Reisenden vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird die schauinsland reisevertriebs gmbh sicherstellen, dass dem Reisenden die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der EU belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und https://www.lba.de/DE/Presse/Passagierinformationen/Passagierinformationen_node.html abrufbar und kann dem Reisenden auf dessen Verlangen ausgehändigt werden.
Die schauinsland reisevertriebs gmbh weist ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende Sonder- und Charterflüge spätestens 48 Stunden vor Abflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich.
§ 10 Datenschutz
Die schauinsland reisevertriebs gmbh ist Verantwortliche iSd. Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Reiseanmelders erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO, denn sie ist für die Erfüllung des Vermittlungsvertrages erforderlich. Sofern die weiteren Reiseteilnehmer selbst Vertragspartner geworden sind, gilt dies entsprechend. Im Übrigen erfolgt die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO, um die durch den Reiseanmelder gebuchte Reiseleistung an den Leistungsträger zu vermitteln. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet.
Ohne Einwilligung des Reiseanmelders bzw. Reiseteilnehmers werden personenbezogene Daten nicht zu anderen Zwecken an Dritte weitergegeben.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn die Speicherung ist entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich oder der Reiseanmelder bzw. Reiseteilnehmer hat in eine darüberhinausgehende Speicherung entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO eingewilligt.
Eine rechtliche Verpflichtung kann aufgrund steuer- und handelsrechtlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten bestehen, sodass es zu einer längeren Speicherung kommen kann.
Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem Reiseanmelder und den Reiseteilnehmern gegenüber der schauinsland reisevertriebs gmbh hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
- Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO
- Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO
- Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO
- Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO
- Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO
- Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie
- Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
§ 11 Moderation von Inhalten
Leitlinien
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Daher sind Inhalte und Informationen, die eine Person oder Personengruppe beleidigen, bedrohen, diskriminieren, diffamieren oder anderweitig deren Privatsphäre oder andere Rechtsgüter verletzen sowie solche, die einen sexuellen Bezug, Nacktheit oder pornografische Handlungen enthalten, unzulässig. Auch Inhalte und Informationen, die das beschriebene Verhalten fördern oder wodurch Dritte zu einem solchen Verhalten angestiftet werden, sind unzulässig.
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Verfahren
Die auf dieser Webseite präsentierten Reiseangebote sowie sämtlicher Inhalt werden rechtlich betrachtet von den jeweiligen einzelnen Reiseveranstaltern bereitgestellt. Diese Reiseveranstalter sind eigenständige juristische Einheiten, die in ihrer Eigenschaft als Anbieter für die Inhalte und Informationen verantwortlich sind. Die schauinsland reisevertriebs gmbh fungiert hierbei lediglich als Plattform, auf der die Angebote der einzelnen Reiseveranstalter präsentiert werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass die schauinsland reisevertriebs gmbh nicht unmittelbar für den Inhalt der Angebote verantwortlich ist und keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität übernimmt. Jeder einzelne Reiseveranstalter haftet eigenverantwortlich für die von ihm bereitgestellten Informationen und Angebote. Nutzer sollten sich daher vor der Buchung von Reisen oder anderen Leistungen mit den spezifischen Geschäftsbedingungen und rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters vertraut machen.
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Wir überprüfen die Beschwerde sodann und teilen dem Beschwerdeführer unsere diesbezügliche begründete Entscheidung per E-Mail mit.
Auch die meldende Person oder Einrichtung kann gegen die ihr mitgeteilte Entscheidung wie zuvor beschrieben Beschwerde einlegen.
Weitere Rechtsmittel
Nutzer unserer Webseite, die von einer Entscheidung im Rahmen unseres Beschwerdeverfahrens betroffen sind, haben darüber hinaus das Recht, zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Entscheidungen sowie mit Beschwerden, die nicht mit den Mitteln des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst wurden, eine zertifizierte außergerichtliche Streitbeilegungsstelle zu wählen. Die von der Bundesnetzagentur als Koordinator für digitale Dienste in Deutschland zertifizierten Streitbeilegungsstellen sind hier aufgeführt: Zertifizierte Streitbeilegungsstellen.
Daneben können auch gerichtliche Rechtsmittel in Anspruch genommen werden.
Sonstige Maßnahmen
Erhalten wir Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte, so teilen wir unseren Verdacht unverzüglich den Strafverfolgungs- oder Justizbehörden des betreffenden Mitgliedstaats oder der betreffenden Mitgliedstaaten mit und stellen alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung.
Unseren aktuellen Transparenzbericht nach Art. 15 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 DSA findet ihr hier.
§ 12 Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter folgendem Link zu finden ist: Online-Streitbeilegung | Europäische Kommission (europa.eu). Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Der Reisende kann sich in Fragen des Datenschutzes wenden an:
Firmensitz:
schauinsland reisevertriebs gmbh
Stresemannstraße 80
47051 Duisburg
Geschäftsführer Gerald Kassner
Telefon 0203 – 99 405 – 88000
Fax 0203 – 99 405 – 60 640
E-Mail verwaltung@schauinsland-reisebuero.de
datenschutz@schauinsland-reisen.de
Wegen der Einzelheiten im Hinblick auf die Erfüllung datenschutzrechtlicher Vorgaben wird auf die Datenschutzerklärung der schauinsland reisevertriebs gmbh verwiesen.
Die schauinsland reisevertriebs gmbh ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
Stand: Februar 2024